DAS Gesetz

Nachfolgend kann die beschlossene Version des Renaturierungsgesetzes in Deutsch heruntergeladen werden. Abrufbar auch unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-74-2023-INIT/de/pdf

Download
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869
Renaturierungsgesetz letzte Fassung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB

Übersicht

Das Gesetz in Kürze

Das Renaturierungsgesetz sieht vor, dass alle EU-Mitgliedsländer in einem konkret festgelegten Zeitplan dafür sorgen, dass zerstörte oder beschädigte Teile der Natur wiederhergestellt werden. Das betrifft beispielsweise Moore, Feuchtgebiete, Flusssysteme, Wiesen und Wälder.

Die Wiederherstellung der Natur ist für uns alle wichtig, da gesunde Ökosysteme eine Vielzahl an Leistungen für uns Menschen erbringen. So sorgen sie als natürliche Kohlenstoffspeicher für die Regulierung des Klimas. Sie bieten auch Schutz vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Dürren, da beispielsweise Feuchtgebiete überschüssiges Wasser absorbieren und Wälder die Bodenerosion vermindern. Letztlich sichern sie aber auch unsere Lebensgrundlagen: sauberes Wasser, reine Luft und Nahrung.

Das Gesetz im Detail

Verbesserte Schutzgebiete

Das Wiederherstellungsgesetz soll europaweit die Funktionalität und den ökologischen Zustand von Lebensräumen verbessern bzw. wiederherstellen. Das Gesetz fordert die Mitgliedstaaten auf, bis 2030 Maßnahmen zu ergreifen, um 30 % der Fläche zerstörter Lebensräume wiederherzustellen bzw. 30 % degradierter Flächen zu verbessern. Dabei liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen bis 2030 innerhalb des europäischen Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen 60% der Flächen bis 2040 und 100% bis 2050 wiederhergestellt und der gute Zustand dieser Flächen zu 60% bis 2040 bzw. 90% bis 2050 gewährleistet sein.

Vielfalt auf Wiesen und Äckern

Die Vielfalt an Insekten und Vögeln nimmt trotz zahlreicher alarmierender Studien europaweit weiterhin stark ab. Anhand dieser beiden Tiergruppen kann der dramatische Zustand unserer Natur- und Kulturlandschaft gut abgelesen werden. Die fortschreitende Degradation der biologischen Vielfalt bedroht die ökologische Stabilität und die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme.

Um mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlich geprägte  Ökosysteme zu bringen, gilt es für die EU-Staaten entsprechend dem Gesetz die Bestände der Wiesenschmetterlinge zu verbessern, die Ausstattung der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen zu verbessern und den Anteil an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden zu erhöhen. Zumindest bei zwei dieser drei Kategorien müssen Fortschritte erzielt werden. Zudem ist eine Steigerung der Populationen von Feldvögeln anzustreben.

Das Gesetz enthält jedoch eine Sicherheitsklausel: Sollten die Wiederherstellungsmaßnahmen die landwirtschaftlichen Nutzflächen so stark reduzieren, dass nicht ausreichend Lebensmittel für die EU-Verbraucher produziert werden könnten, können die Zielvorgaben ausgesetzt werden.

Strukturreichere Wälder

Das Renaturierungsgesetz fordert nicht nur intakte Waldökosysteme, sondern auch eine Steigerung der Populationszahlen von Waldvogelarten. Waldökosysteme in gutem Zustand bieten zahlreiche Vorteile: Sie binden und speichern CO2 , stabilisieren den Boden, reinigen Wasser und Luft und verhindern Naturkatastrophen wie Muren- und Lawinenabgänge oder Überflutungen.

In Österreich befinden sich die Wälder überwiegend in einem guten Zustand, und die Populationen der Waldvögel sind stabiler als jene der Feldvögel. Trotzdem besteht insbesondere bei der strukturellen Vielfalt der Waldgebiete, wie dem Anteil an Tot- und Altholz als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten noch Verbesserungsbedarf. Dies ist entscheidend, um die Biodiversität und ökologische Funktionalität der Wälder weiter zu fördern.

Mehr Moore

Moore speichern große Mengen an Kohlenstoff und zählen gleichzeitig zu den gefährdetsten Ökosystemen überhaupt. Etwa vier Fünftel der ursprünglichen Moorflächen Österreichs sind bereits vernichtet und zwei Drittel der verbliebenen Moorgebiete sind durch menschliche Eingriffe beeinträchtigt. Entwässerte Moorböden verursachen rund 3-4% der nationalen Treibhausgasemissionen.

Die Renaturierung entwässerter Torfgebiete zählt zu den kosteneffektivsten Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen im Agrarbereich zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis 2030 mindestens 30 %, bis 2040 40% und bis 2050 mindestens 50% der entwässerten Torfgebiete wiederherzustellen, wobei mindestens ein Drittel wieder vernässt werden muss. Für Landwirte und private Grundbesitzer bleibt die Wiedervernässung  eine freiwillige Maßnahme.

Intakte Flüsse und grüne Städte

Flüsse sind die Lebensadern in unserer Landschaft, die viel zu häufig durch Regulierungen, Verbauungen und Staue ihrer wichtigen Funktionen beraubt wurden.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, mindestens 25.000 Flusskilometer so zu renaturieren, dass die Flüsse an diesen Stellen wieder ihren natürlichen Lauf einnehmen, frei fließen und die Wasserregulierung der Landschaft übernehmen können.

In den Städten müssen die Mitgliedstaaten zum Nutzen der darin wohnenden Bevölkerung dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der Grünflächen und Baumüberschirmung nicht abnimmt.

Vorgehen nach länderspezifischem Plan

Die Mitgliedstaaten erstellen als Basis all ihrer Tätigkeiten und jeweiligen Zuständigkeiten im Land sogenannte „nationale Wiederherstellungspläne“, in denen konkretisiert wird, wie sie die Ziele des Gesetzes erreichen wollen. Das ermöglicht jedem EU-Land, auf die naturräumlichen Eigenarten des Landes, deren typischen Bewirtschaftungsmuster und auch auf landestypische Verwaltungsformen einzugehen.

Achtung: Teilweise wird auf die alte Fassung mit Datum 22.06.2022 des Gesetzes verlinkt. Diese ist aber nicht mehr gültig!


Empfehlenswerte Zusammenfassung

Das Umweltbundesamt hat gut aufbereitete Informationen rund um das Renaturierungsgesetz veröffentlicht. Hier finden sich unaufgeregt die Hintergründe, was erreicht werden soll, welchen Nutzen das für uns hat und es wird auf einige Falschmeldungen eingegangen. https://www.umweltbundesamt.at/naturschutz/nature-restoration-regulation

Warum brauchen wir dieses Gesetz

Über 80 % der natürlichen Lebensräume befinden sich in Europa derzeit in einem schlechten Zustand. Diese Lebensräume umfassen verschiedene Ökosysteme, wie Wälder, Grünland, Feuchtgebiete sowie Flüsse und Seen. Viele dieser Lebensräume können ihre natürliche Funktionalität kaum noch aufrechterhalten.

 

Die Wiederherstellung der Natur ist für uns alle wichtig, da gesunde Ökosysteme als natürliche Kohlenstoffspeicher zur Regulierung des Klimas beitragen. Sie bieten auch Schutz vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Dürren, da beispielsweise Feuchtgebiete überschüssiges Wasser absorbieren und Wälder die Bodenerosion vermindern. Letztlich sichern sie aber auch unsere Lebensgrundlagen: sauberes Wasser, reine Luft und Nahrung.

 

Das Gesetz schafft einen Rechtsrahmen, der alle Menschen unterstützt, die aktiv an einer Verbesserung der Lebensraumsituation arbeiten wollen. Europäische Zielsetzungen werden immer mit europäischen Fonds teilfinanziert. So ist das auch mit dem Renaturierungsgesetz vorgesehen (Quelle: Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur, Juni 2022). Viele Projektideen wie z.B. die Wiedervernässung von Mooren, das Schaffen von Feuchtgebieten in trockenen Landschaftsräumen, die Anlage von Hecken und Blühstreifen, Aktivitäten zur Vernetzung von Biotopen und vieles mehr bekommen mit diesem Gesetz eine neue rechtliche Grundlage und damit deutlich Aufwind.

 

In Österreich werden in Sachen Umwelt- und Naturschutz schon jetzt viele positive Akzente gesetzt, auch wenn selbst bei uns in etlichen Bereichen noch viel zu tun ist. Aber gerade im Sinne eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs ist es wichtig, dass alle EU-Länder einen ähnlichen Standard bei den Aktivitäten der Renaturierung erreichen. Das wird durch das Renaturierungsgesetz gewährleistet.